Sind Reizgasanlagen erlaubt, das sind die ersten Fragen die man sich stellt wenn es um Reizgasanlagen geht.

 

Sind Reizgasanlagen erlaubt ? JA* !

Reizgas, schon ein Reizwort an sich. Es geht um Tränengas, wahrlich zum Heulen.
Das Ganze dann als Raumschutzsystem in Form einer Reizgasanlage.
Es ist interessant, was man im Internet dazu für Meinungen findet. Und, wie immer,
je größer die Unwissenheit oder besser Ahnungslosigkeit, um so haarsträubender das Geschriebene.
Da wird geschrieben, dass man es kritisch sieht, ohne die Anlage überhaupt zu kennen. Man kann
alles kritisch sehen, aber urteilen, ohne Kenntnis ist eine unqualifizierte Behauptung.

 

JA* – Die Reizgasanlagen von QC-HouseGuard sind erlaubt weil:

  • CS-Reizgas ist in Deutschland zur Personenabwehr zugelassen und kann ab einem Alter von
    14 Jahren käuflich erworben werden. Nicht zu verwechseln mit Pfefferspray, das nur zur Tierabwehr erlaubt ist.
  • Die Anlagen sind Auslöseeinrichtungen für fertig konfektionierte Flaschen. Die Flaschen tragen ein Prüfsiegel
    des BKA und fallen somit nicht unter das Waffengesetz.
  • Bei Alarmauslösung erfolgt zunächst eine akustische Warnung, wird diese ignoriert (billigend in Kauf genommen)
    und weiter in den geschützten Bereich vorgedrungen, erst dann erfolgt der Tränengasausstoß.
  • CS-Reizgas ist in der verwendeten Konzentration sehr unangenehm, aber nicht gesundheitsschädlich,
    wurde vom Fraunhofer Institut festgestellt.

*Anmerkung:
Dies gilt für Deutschland, kann in anderen Ländern unterschiedlich sein.