Diebstahlsicherung in Form von einer Reizgasanlage ist ein effektives Mittel um Täter abzuwehren und Diebstähle zu vermeiden.

Sind Reizgasanlagen erlaubt ?

Unser Reizgasschutzsystem QC-HouseGuard ist in der Bundesrepublik Deutschland zulässig und nicht erlaubnispflichtig weil:

  • unsere QC-HouseGuard – Reizgasanlage gemäß Bestätigung der Bundeskriminalamtes nicht unter das Waffengesetz fällt
  • der CS – Reizstoff ist in seiner konfektionierten abgepackten Form vom Bundeskriminalamt (BKA) bzw. der Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt (PTB) gemäß Waffengesetz geprüft und zur Personenabwehr zugelassen
  • ebenso sind die verwendeten CS-Reizgas Flaschen in Deutschland frei verkäuflich ab den 14. Lebensjahr
  • die Abwehr des Täters, der das Eigentum unmittelbar bedroht, erfolgt in verhältnismäßig abgestufter Form
  • mit dem außen angebrachten Warnaufkleber wird vor einem Eindringen und vor der Abwehr gewarnt
  • die integrierte Warnansage warnt vor weiterem Eindringen, der Täter handelt somit beim weiteren Betreten in „eigenverantwortlicher Selbstgefährdung“

Ist die Diebstahlsicherung gegen Fehlalarme sicher ?

Bei vielen Modellen gibt es nur wenige bis gar keine Merkmale um sich gegen Fehlalarme zu schützen.

Anders sieht es bei der Diebstahlsicherung QC-HouseGuard aus.
Diese wird direkt mit der Alarmanlage verbunden und arbeitet eng mit der Alarmanlage zusammen.
Die Reizgasanlage wird nur scharf geschallten, wenn auch die Alarmanlage scharf geschalten ist.
Die Reizgasanlage wird nur in den aktiven Zustand versetzt, wenn ein Alarmsignal der Alarmanlage erfolgt, z.B. durch Türkontakte oder Bewegungsmelder (es wird noch kein Reizgas freigesetzt).
Eine akustische Warnung meldet, dass beim Eintreten in den gesicherten Bereich Reizgas frei gesetzt wird.
Wenn der interne Bewegungsmelder der Reizgasanlage eine Bewegung erfasst, wird Reizgas freigesetzt.

Szenarien bei Fehlalarmen

Nachfolgend einige gängige Beispiele für die Fehlalarmsicherung der Diebstahlsicherung QC-HouseGuard – Reizgasanlage.

  • Man vergisst die Alarmanlage scharf zu schalten und betritt den gesicherten Bereich der Reizgasanlage – es erfolgt KEINE Reizgasfreisetzung!
  • Man vergisst die Alarmanlage unscharf zu schalten und löst den Türkontakt der Alarmanlage aus. – Die akustische Warnung warnt vor der Reizgasfreisetzung, infolgedessen kann man die Alarmanlage unscharf schalten, bevor man den gesicherten Raum betritt – es erfolgt KEINE Reizgasfreisetzung!
  • Die Alarmanlage ist unscharf geschalten, durch Manipulation ein Sabotagekontakt ausgelöst und ein Alarm an die Reizgasanlage übermittelt. – Es erfolgt KEINE Reizgasfreisetzung, da die Alarmanlage nicht Scharf geschallten ist.
  • Diebe brechen in das Gebäude ein, lösen Türkontakt oder Bewegungsmelder aus und ignorieren die akustische Warnung. Reizgas wird freigesetzt!

Wo finde ich weitere Informationen zur Diebstahlsicherung?

Weitere Informationen finden Sie unter Sicherung Diebstahl oder in unseren Onlineshop unter Einbruchschutz
des weiteren können Sie uns Telefonisch unter 034633/22874 erreichen oder per Mail unter qcone@ueberwachung.tv